Der Kirchenvorstand (KV) ist für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde verantwortlich. Er vertritt als juristische Person die Gemeinde und das Vermögen. Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Verabschiedung des Haushaltsplanes
- Kirche und Kirchengebäude
- Vermietung und Verpachtung
- Erteilung von Aufträgen
- Abschluss von Dienstleistungsverträgen
- Durchführung von Baumaßnahmen und Instandhaltung der Kirchengebäude
